Wuppertaler Unternehmen - Modell urplötzlich rausgebracht - Vorwerk muss Thermomix-Kunden nicht entschädigen
Der Hausgerätehersteller Vorwerk war nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal nicht verpflichtet, seine Kunden lange im Voraus von dem geplanten Modellwechsel bei dem Luxusküchengerät Thermomix zu informieren.
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