Wohnungsmodernisierungen - BGH verhandelt, ob Härteeinwand Hartz-4-Empfänger vor Mieterhöhung schützt
Größere Balkone, besserer Dämmschutz, der Fahrstuhl fährt wieder. Das Haus ist jetzt schöner, keine Frage. Aber nicht alle Mieter können sich das auch leisten. Muss ein Hartz-IV-Empfänger ausziehen - oder darf er bleiben? Das verhandelt der BGH.
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