Wenn Kinder Straftat begehen - BGH: Eltern müssen Namen der Kinder verraten oder selber zahlen
Eltern müssen Schadenersatz für die illegale Teilnahme ihrer Kinder an Musik- oder Filmtauschbörsen im Internet leisten, wenn sie wissen, welches Kind die Tat begangen hat, dessen Namen aber gegenüber dem Rechteinhabern nicht preisgeben wollen.
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