Vorschuss als Streikkiller?: Bahn bewegt sich auf EVG zu
Hoffnung für die Bahnreisenden: Kurz vor Ablauf des Ultimatum der Gewerkschaft EVG reagiert die Bahn mit der Zahlung eines Vorschusses. Dieser gilt für den später folgenden Tarifabschluss. Laut Personalvorstand Weber gibt es keinen Streikgrund mehr.Powered by Versicherungsvergleich