Verwaltungsgericht entscheidet - Muslima darf nicht mit Gesichtsschleier ins Abendgymnasium
Eine muslimische Frau darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums in Osnabrück tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte am Montag einen Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab.
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