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Verstöße gegen das Grundgesetz - Bundestagsgutachten: Rente mit 63 womöglich verfassungswidrig

Die Ausnahmen von der Rente mit 63 könnten gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. Vor allem der Ausschluss von betriebsbedingt Gekündigten könnte zum Problem werden.








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