Vermarktung verboten - Posse um "Maus-Kiwi": Münchner Bio-Laden protestiert gegen EU-Richtlinie
Bei Obst und Gemüse gibt die EU strikte Vermarktungsnormen vor: Wenn das Lebensmittelprodukt nicht die erforderliche Form hat, darf es zwar verkauft aber nicht beworben werden. Einem Bioladen ist München wurde das zum Verhängnis - seine Doppelfrucht-Kiwis sind eine Ordnungswidrigkeit.
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