Verfassungsklage gescheitert - Gewerkschaften dürfen Betriebe mit Flashmobs stören
Wenn Gewerkschaftsmitglieder durch Flashmobs ganze Kaufhäuser lahmlegen, sind das zulässige neue Maßnahmen des Arbeitskampfes – das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Anlass war eine Ver.di-Aktion des „gezielten Einkaufens“ im Jahr 2007.
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