Verfassungsgericht kippt Regelung - Behörden dürfen Vaterschaften nicht anfechten
Mit der Möglichkeit zur Anfechtung von Vaterschaften sollte Asylbetrug gestoppt werden – doch die Karlsruher Richter haben die Regelung für verfassungswidrig erklärt. Der Zweck sei durchaus legitim, die Behörden verletzten damit jedoch das Grundgesetz.
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