Verbot der „Doppelbesteuerung“ - Beitragszahler und Rentner werden entlastet - dieser Jahrgang profitiert am meisten
Für Ruheständler gilt wie für jeden Bürger: Ihre Einkünfte unterliegen der Steuerpflicht. Aber trotzdem gibt es Besonderheiten: Der Bundesfinanzhof hat die sogenannte Doppelbesteuerung von Rentnern untersagt. Was das bedeutet und wer besonders profitiert.
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