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Urteil vom Landgericht Rheinland-Pfalz - 30 Jahre Altersunterschied: Junge Witwe hat keinen Anspruch auf Unterhalt

Ist der Ehemann weitaus älter als seine Frau und bei der Hochzeit bereits lebensbedrohlich erkrankt, kann der Witwe nach Ableben des Gatten der Unterhalt gestrichen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.


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