Urteil im „Fliegengitter-Fall“ - Kein Schadenersatz: Kunden dürfen Online-Händler schlecht bewerten
Weil der Käufer eines Fliegengitters im Internet eine negative Bewertung des Händler veröffentlichte, wollte dieser 70.000 Euro Schadenersatz. Das hat das Landgericht Augsburg nun abgelehnt. Dem Schadenersatzanspruch fehle die Grundlage.Von FOCUS-Online-Autor Daniel Nusser
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