Urteil im Diesel-Skandal: Kein Schadenersatzanspruch nach Herbst 2015
Diesel-Klägern, die ihr Auto nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft haben, steht kein Schadenersatz von Volkswagen zu. Eine arglistige Täuschung sei ab diesem Zeitpunkt nicht mehr feststellbar, urteilt der Bundesgerichtshof jetzt.
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