Urteil des Sozialgerichts Braunschweig - Hartz-IV-Empfänger gewinnt vor Gericht: Jobcenter muss Umzugkosten rückwirkend zahlen
Das Jobcenter weigerte sich, einem Hartz-IV-Empfänger die Umzugskosten zu erstatten. Der Mann klagte gegen die Behörde - mit Erfolg. Das Jobcenter muss die Kosten rückwirkend erstatten.
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