Urteil des Bundesfinanzhofs - Taxifahrt zur Arbeit ist nicht voll von der Steuer absetzbar
Arbeitnehmer können Taxifahrten zum Arbeitsplatz nicht komplett von der Steuer absetzen. Stattdessen dürfen sie für ein Taxi nur die übliche Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer absetzen, wie der Bundesfinanzhof in München einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden hat.
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