Urteil des BGH - Sparkassen-Kundin unterliegt im Formular-Streit um weibliche Ansprache
Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe und wies damit die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurück, die auch in unpersönlichen Vordrucken als "Kundin" und nicht als "Kunde" angesprochen werden wollte.
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