Urteil am Landgericht Düsseldorf - Kettenraucher muss Mietwohnung bis Jahresende räumen
Im Streit um Zigarettenrauch in einem Düsseldorfer Mietshaus muss ein rauchender Rentner nach 40 Jahren seine Wohnung räumen. Das hat das Landgericht am Donnerstag entschieden und die Berufung des 75-Jährigen zurückgewiesen. Die Räumung soll bis Jahresende erfolgen.
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