Urlaub - Wer Teilzeit arbeitet, muss beim Urlaubsanspruch keine Abstriche machen
Für den Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigen ist neben gesondert vereinbarten vertraglichen Reglungen entscheidend, viele Tage pro Woche sie arbeiten. Mit einer einfachen Formell lässt sich der Urlaubsanspruch berechnen.Von FOCUS-Online-Expertin Gabriele Weintz
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