Unterlagen ausmisten - Aufbewahrungsfrist abgelaufen: Belege, die Steuerzahler jetzt entsorgen dürfen
Steuerzahler müssen ihre Einkünfte und Ausgaben nachweisen können. Wer die Belege bereits vorgelegt und einen endgültigen Steuerbescheid erhalten hat, muss sie in der Regel nicht länger aufbewahren. Allerdings gibt es Ausnahmen.
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