Ungerechtfertigte Kosten in Milliardenhöhe - Streit um dreiste Gebühren der Sparkasse: Verbraucherschützer ziehen vor den BGH
Fünf Euro für eine Benachrichtigung und zwei Euro für eine Löschung eines Dauerauftrags - darf eine Sparkasse Extra-Gebühren für solche Dienstleistungen verlangen? Ja, sagt die Sparkasse Freiburg. Das sieht ein Verbraucherschutzverein nicht so und klagt.
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