Streit um lebenslanges Wohnrecht - BGH stärkt Rechte von Mietern beim Kündigungsschutz
Nach 37 Jahren in ihrer Wohnung sollten Mieter aus Bochum ausziehen. Das Haus hatte bis 2012 der Stadt gehört, dann wurde es verkauft. Im Kaufvertrag steht: "Die Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis." Trotzdem hat ihnen der neue Eigentümer gekündigt. Der Bundesgerichtshof entschied nun zugunsten der Mieter entschieden.
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