Steuern, Schäden, Genehmigungen - Schnelles Geld mit AirBnB-Touristen - Das sind die Tücken für Vermieter
Seit dem 1. Mai ist es in Berlin verboten, Wohnungen kurzfristig unterzuvermieten. So soll die Flut der Touristen, die immer häufiger in privaten Appartments übernachten, eingedämmt werden. FOCUS Online erklärt, auf was Kurzzeit-Vermieter achten müssen.
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