Seniorin muss nicht zahlen - Ohne Brille unterschrieben: Gericht erlöst Rentnerin von Fitness-Vertrag
Weil sie keine Lesebrille dabei hatte, unterschrieb eine fast 70-Jährige unwissend einen teuren Fitnessvertrag – und klagte anschließend dagegen. Ein Gericht hat der Seniorin nun Recht gegeben: Der Vertrag ist ungültig. Eine böswillige Absicht bestand jedoch nicht.
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