Samenspender muss einbezogen werden - BGH erschwert Stiefkind-Adoption für lesbische Paare
Frauen in eingetragenen Partnerschaften können Kinder nicht ohne Zustimmung des leiblichen Vaters adoptieren, sollte dieser bekannt sein. Das gilt selbst dann, wenn ein Samenspender nicht genannt werden möchte. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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