Richtungsweisendes Urteil - Klausel in Bausparverträgen zur Kündigung nach 15 Jahren ist unwirksam
Eine Vertragsklausel der Bausparkasse Badenia, nach denen sie bestimmte Verträge nach 15 Jahren kündigen kann, ist unwirksam. Das entschied das Landgericht Karlsruhe am Freitag nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Die Klausel bedeute in ihrer konkreten Formulierung eine unangemessene Benachteiligung der Bausparer, begründete eine Richterin das Urteil. (Az.: 10 O 509/16)
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