"Realitätsferne" Finanzämter: Hohe Steuerzinsen sind verfassungswidrig
Wenn es mit der Steuerfestsetzung länger dauert, werden Finanzamtszinsen von 0,5 Prozent pro Monat fällig. Die Regelung stammt von 1961, gilt aber bis heute. Das ist "evident realitätsfern", sagt das Bundesverfassungsgericht. Es ordnet rückwirkend eine Korrektur an.
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