Party an Karfreitag zu Unrecht untersagt - Verfassungsgericht kippt strikten Feiertagsschutz ohne Ausnahmen
Der ausnahmslose Schutz des Karfreitags in Bayern verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss festgestellt.
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