Notfalls soll der Staat zahlen - EuGH-Urteil: Airlines müssen Pauschalreisenden bei Flugausfall keine Erstattung zahlen
Die Koffer sind gepackt, doch plötzlich wird der Flug gestrichen: Den Ticketpreis jetzt zurückzubekommen, kann trickreich sein, wie aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Normalerweise zahlt der Reiseveranstalter – im Notfall sogar der Staat.
Powered by Versicherungsvergleich