Niederlage für Jobcenter - Mann verprasst Erbe im Nachtclub - und bekommt Hartz IV
Fast 16.000 Euro hatte ein ehemaliger Hartz-IV-Empfänger geerbt. Neun Monate und einige Nachtclubbesuche später war das Geld weg - und der Mann beantragte erneut Hartz IV. Zu Recht, wie Richter in Heilbronn entschieden.
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