Kommentar zum Tarifeinheitsgesetz - Arbeitgeber-Geschäftsführer: "Eine Spaltung der Belegschaften kann niemand wollen"
Ein Betrieb, ein Tarifvertrag - dieses Prinzip stammt schon aus der Weimarer Republik. Und es hat sich bewährt, schreibt Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, in seinem Gastbeitrag. Von FOCUS-Online-Experte Bertram Brossardt
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