Höhere Bedarfssätze und höherer Selbstbehalt - Mehr Geld für Trennungskinder: Sehen Sie hier, wem ab Januar wie viel zusteht
Am 1. Januar tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft. Sie sieht höhere Bedarfssätze vor allem für minderjährige Trennungskinder vor. Allerdings steigt auch der sogenannte Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen. Deswegen kommt es auf den Einzelfall an, ob wirklich mehr für die Kinder herausspringt.
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