Höchste Finanzrichter entscheiden - Freiberufler können höhere Fahrtkosten absetzen
Freiberufler mit häufig wechselnden Arbeitsorten können das Pendeln voll als Dienstfahrten abrechnen. In seinem Urteil erklärte der Buindesfinanzhof, dass die nur hälftige Pendlerpauschale nicht ausreiche.
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