Hartz-IV-Urteil - Ausflippen im Jobcenter: Hausverbot ist rechtens
Wer sich im Jobcenter danebenbenimmt, muss mit einem Hausverbot rechnen. Das Sozialgericht Heilbronn hat einer solchen Arbeitsbehörde Recht gegeben, die eine Hartz-IV-Empfängerin aus Neckarsulm für knapp zwei Monate aussperrte.
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