Geschlechterspezifische Anrede auf Formularen - Sparkassen-Kundin kämpft um weibliche Ansprache - BGH fällt heute sein Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Dienstag in Karlsruhe, ob Sparkassen-Kundinnen Formulare mit einer weiblichen Personenbezeichnung verlangen können. In den Vorinstanzen in Saarbrücken war die Frau damit gescheitert.
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