Gericht verbietet Verwahrentgelt: Sparda-Bank muss Kunden Strafzinsen zurückzahlen
Etwa jede dritte Bank bittet Sparer bei höheren Guthaben inzwischen zur Kasse. Die Verbraucherzentralen halten das für unzulässig und wollen bis vor den Bundesgerichtshof. Ein erstes Urteil gibt ihnen nun Recht: Die Sparda-Bank Berlin soll die Negativzinsen zurückzahlen. Das Geldhaus kündigt Berufung an.
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