Gericht bestätigt - Aldi Nord muss Grundpreis auf Preisschildern angeben
Aldi Nord muss bei einem veganen Aufschnitt den Grundpreis auf dem Preisschild angeben. Das entschied das Landgericht Itzehoe. Bislang wurde nur der normale Verkaufspreis ausgeschildert. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
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