Gastkolumne - Ostern und Pfingsten: Diese Regeln gelten beim Arbeiten an Feiertagen
Pflegepersonal, Polizisten, Kellner und Taxifahrer – viele Berufsgruppen müssen auch an Feiertagen wie Ostern und Pfingsten hart arbeiten. Doch wie sieht es rechtlich aus? ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer erklärt, was für Arbeitnehmer gilt.Von FOCUS-Online-Experte Tobias Klingelhöfer
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