Gastbeitrag - Corona-Krise: Insolvenz-Moratorium endet - das sind die Folgen
Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen war seit Ende März 2020 unter bestimmten Voraussetzungen – zunächst recht umfassend und dann nur noch sehr eingeschränkt - ausgesetzt. Die Aussetzung endet mit Wirkung zum 1. Mai 2021, das heißt aber diesem Datum sind Unternehmen nach den allgemeinen Regeln zur Insolvenzantragsstellung verpflichtet.Von Gastautorin Katharina Gerdes
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