Frau scheitert mit Klage - Tantra-Masseurin muss Sex-Steuer bezahlen
Spirituelle Erleuchtung hin oder her: Tantra-Massagen unterliegen der Vergnügungssteuer. So jedenfalls sehen es die Richter des Verwaltungsgerichts in Baden-Württemberg. Die Besitzerin eines Massage-Salons scheiterte mit ihrer Klage.
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