Europäischer Gerichtshof urteilt - Chef muss Arbeitnehmer erst nach 12 Tagen am Stück freigeben
Das biblische Gebot: "Sechs Tage sollst du deine Arbeit tun, aber am siebenten Tage ruh'n", gilt nicht zwingend für die Beschäftigten in der EU. Sie müssten unter Umständen bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten, entschied der Europäische Gerichtshof (EUGH) in einem am Donnerstag verkündeten Urteil. (Az. C-306/16)
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