Europäischer Gerichtshof - Auch bei Teilzeitarbeit gibt es vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Frauen in Teilzeitarbeit gestärkt. Die Luxemburger Richter rügten am Donnerstag eine spanische Regelung, Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu kappen, wenn Beschäftigte nur einige Tage pro Woche arbeiten.
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