EuGH urteilt - Wiedereinreise nach Abschiebung darf mit Haft bestraft werden
Ausländer, die abgeschoben wurden und danach wieder illegal einreisen, können mit Haft bestraft werden. Solche Sanktionen dienten einer EU-weiten "gemeinsamen Einwanderungspolitik, die die Verhütung und verstärkte Bekämpfung illegaler Einwanderung gewährleisten" solle, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschied.
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