Er verlangte 414 Euro fürs Tür-Öffnen - Verurteilung wegen Wucher: Schlüsseldienst-Mitarbeiter muss 2000 Euro Strafe zahlen
Ein Mitarbeiter eines dubiosen Schlüsseldienstes ist in Augsburg wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Der 52-Jährige hatte laut Anklage von einem Mann, der sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, für die Öffnung der Tür im Voraus rund 414 Euro verlangt - für weniger als zehn Minuten Arbeit.
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