Dieselgate-Ansprüche verjährt: VW-Gebrauchtwagenhalter gehen leer aus
Wer zu spät klagt, den bestraft das Gericht. Das gilt ab sofort für all die Besitzer eines gebrauchten VW-Diesel, die sich im Abgasskandal zu spät um Schadenersatz bemüht haben. Ihre Ansprüche sind verjährt, urteilt der BGH. Bei Neuwagen steht ein Votum noch aus.
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