Bundesverfassungsgericht - Studienplatzvergabe für Medizin teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht beurteilt das Auswahlverfahren zum Medizinstudium als teilweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neu regeln.
Powered by Reisesuchmaschine
