Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer - Bemessungsgrundlage muss angepasst werden
Die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland ist verfassungswidrig. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.
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