Bundesgerichtshof entscheidet - Urteil stärkt Mieter-Rechte bei Schönheitsreparaturen
Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen. Sie müssen eine unrenoviert übernommene Wohnung auch dann nicht beim Auszug streichen, wenn sie das dem Vormieter gegenüber einmal zugesagt haben.
Powered by Börsen-Handelssysteme
