Bundesgerichtshof entscheidet - Fitnessstudio-Verträge dürfen auch bei Umzug nicht gekündigt werden
Wer einen langfristigen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen hat und umzieht, darf den Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Ein berufsbedingter Umzug rechtfertige keine außerordentliche Kündigung.
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