Bundesgericht - Hartz IV-Empfänger verliert vor Gericht: Jobcenter muss nicht für Sperma-Konservierung zahlen
Muss ein Jobcenter bei drohender Unfruchtbarkeit die Kosten für die Aufbewahrung von eingefrorenem Sperma übernehmen? Das Bundessozialgericht in Kassel hat im Fall eines Hartz IV-Empfängers nun dagegen entschieden. Geklagt hatte ein 22-Jähriger, der nach einer Chemotherapie unfruchtbar ist.
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