Bundesarbeitsgericht fällt Grundsatzurteil - Arbeitnehmer müssen bei Kurzarbeit Kürzung des Urlaubs in Kauf nehmen
Corona-Kurzarbeiter mit tageweisem Arbeitsausfall müssen nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts mit der anteiligen Kürzung ihres Jahresurlaubs rechnen. Der Richterspruch könnte angesichts der Wucht der vierten Corona-Welle in den kommenden Monaten Auswirkungen auf Zehntausende Arbeitnehmer in Deutschland haben.
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